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Overwatch – Härtere Strafen für Boosting/Throwing

GEPOSTET VON LKNickname 18. Juni 2017

Seit längerem gibt es in der Overwatch-Szene Diskussionen darüber, wie Blizzard mit den sogenannten »Smurfs« und Themen wie »boosten« und »Throwing« umgehen soll. Es gibt unzählige Posts zu diesem Thema, doch nun gibt es unter einem gibt es nun Antworten von Game Director Jeff Kaplan persönlich wie Blizzard offiziell dazu steht.

Was sind »Smurfs«?
Smurfs werden die Zweitaccounts von Profi- bzw. sehr guten und hochrangigen Spielern genannt. Diese machen sich einen Spaß daraus mit ihrem neuen Profil gegen Anfänger bzw. schlechtere Spieler antreten zu können, da sie dann hochhaus gewinnen.

An einer anderen Stelle im Forum sagte er bereits, dass Blizzard kein Problem damit hat, wenn Leute mehrere Accounts besitzen. Denn es wäre nicht illegal und das interne Ratingsystem würde gute Spieler auch relativ schnell auf ihr entsprechendes Spielniveau anheben. Im Endeffekt hätten diese Smurf-Spieler keinen langfristigen Spaß am Spiel mit den schlechteren Spielern und so würde sich das Problem von selbst lösen.

Was ist boosten« und was sind Booster«?
Unter »boosten« versteht man, wenn sich schlechtere Spieler gegen Bezahlung von besseren bzw. hochstufigen Spielern hochziehen lassen. Die Booster sorgen also dafür, dass sich das Skillrating von den schlechteren Spielern auf einen gewünschten Wert erhöht.

Allerdings will Kaplan nun härter gegen Spieler vorgehen, die das interne MMR (Match Making Raking) oder das Skillrating manipulieren. Das sogenannte »boosten« oder »throwing« (frühzeitiges Aufgeben und Austreten aus einem Match) sei nicht im Sinne des Fairplay-Charakters der Overwatch-Community. Bei Blizzard sei bereits in Planung härtere Strafen für Booster oder absichtliches Aufgeben einzuführen. Kaplan verrät aber nicht, wie diese Strafen aussehen oder die Täter ausfindig gemacht werden.

Die Community wird dazu gebeten, die Meldefunktion im Spiel weiterhin zu nutzen wenn ein verstoß gegen die Regeln beobachtet wird.

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  • ScreenShot_17-06-18_17-12-42-000: Bildrechte beim Autor